Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studiengang in den Wirtschaftswissenschaften mit rechtswissenschaftlichen Anteilen oder in den Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlichen Anteilen oder in einem anderen fachlich geeigneten Studiengang Fachlich geeignet ist ein vorangegangener Studiengang, der Kompetenzen mindestens im Umfang von 18 KP in Betriebswirtschaftslehre (BWL) und im Umfang von 12 KP in Volkswirtschaftslehre (VWL) sowie im Umfang von 12 KP in den Rechtswissenschaften vermittelt hat. Sprachkenntnisse Englischnachweis auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, s. Tab Sprachkenntnisse ggf. Nachweise über wissenschaftliche Tätigkeiten, praktische Erfahrungen (z. B. Berufs- und Praktikantentätigkeiten) und soziales Engagement nach § 4 (2) der Zugangsordnung Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen Studierende mit der Bewerbung ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen (siehe Zugangsordnung): Deutschkenntnisse wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in deutscher Sprache erworben wurde durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen. Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Sprachtest auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder wenn ein erster Hochschulabschluss in einem englischsprachigen Studiengang in einem Land mit Englisch oder Deutsch als Amtssprache erworben wurde andere Nachweise (z.B. Abiturzeugnis) sind zulässig, sofern sie eine hinreichende Sprachqualifikation belegen Die folgenden Sprachzertifikate werden akzeptiert: TOEFL, IELTS, Cambridge English Language Assessment, UNIcert, TOEIC, TELC, Sprachtest des Sprachenzentrums der Universität Oldenburg Der Nachweis der Sprachkenntnisse darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 6 Jahre sein. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen