Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss im Studiengang Anglistik oder Amerikanistik oder einem anderen fachlich geeigneten Studienfach im Umfang von mind. 60 KP Nachweis der Englischkenntnisse (nicht älter als 2 Jahre) auf dem Niveau C1 gemäß des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR): Der Nachweis kann erbracht werden durch erfolgreich absolvierte Tests, z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge Advanced Exam, Cambridge Proficiency Exam Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde durch DSH 1 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 3 in allen Teilbereichen. Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Sprachtest auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder wenn die Muttersprache Englisch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde (innerhalb der letzten 2 Jahre) Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen