Deutsche Sprachkenntnisse sind für die Zulassung nicht notwendig. Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen Studierende mit der Bewerbung ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen: Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Sprachtest auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) wenn ein erster Hochschulabschluss in einem englischsprachigen Studiengang erworben wurde oder andere erfolgreich absolvierte Tests für die Niveaustufe B2 (z. B. TOEFL, IELTS, Cambridge English Language Assessment, UNIcert, TOEIC, TELC, universitätsinterner Sprachtest des Sprachenzentrums der Universität Oldenburg) Der Nachweis der Sprachkenntnisse darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 5 Jahre sein und muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen.