Wenn Sie an einer deutschen Hochschule studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen oder beruflichen Vorbildung dazu berechtigt sind – also über die Hochschulreife verfügen. 1. Fachsemester / Hochschulstart – Hochschulzugangsberechtigung: deutsch – Staatsangehörigkeit: alle Eine Hochschulzugangsberechtigung kann auf unterschiedlichen schulischen und/oder beruflichen Wegen erworben werden. Im Folgenden finden Sie die Regelungen des Landes Niedersachsen: Humanmedizin – Mit und ohne Abitur studieren 1. Fachsemester / Hochschulstart – Hochschulzugangsberechtigung: international – Staatsangehörigkeit: deutsch, EU, EWR Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse erforderlich. 1. Fachsemester / uni-assist – Hochschulzugangsberechtigung: international – Staatsangehörigkeit: außerhalb EU/EWR, staatenlos Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein TestAS-Zertifikat sowie ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse erforderlich. Höhere Fachsemester – Hochschulzugangsberechtigung: alle – Staatsangehörigkeit: alle Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein entsprechender Leistungsstand nachzuweisen. Haben Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, ist eine zusätzliche Prüfung durch uni-assist sowie ein Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse erforderlich. Der Studiengang Humanmedizin – Staatsexamen ist zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Eine Zulassung ist daher grundsätzlich nur möglich, wenn freie Plätze vorhanden sind und Ihre Bewerbung eine ausreichende Platzierung in der Rangliste erreicht.
Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird von allen Bewerber*innen verlangt, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in deutscher Sprache an einer deutschen Einrichtung erworben haben. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige . Ihre Deutschkenntnisse können Sie insbesondere durch eine der folgenden Sprachprüfungen nachweisen: DSH: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (Stufe 2) TestDaF: Test – Deutsch als Fremdsprache (mit Niveau 4 in allen vier Bereichen) Feststellungsprüfung am Studienkolleg (Prüfungsteil Deutsch) DSD II: Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz II Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (ehemals: Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)) telc Deutsch C1 Hochschule: Zeugnis über die bestandene Prüfung Bitte beachten Sie weitere Informationen zu Sprachlichen Voraussetzungen