erster Studienabschluss (z. B. juristisches Staatsexamen oder Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss an einer Hochschule oder diesem gleichwertigen Abschluss inklusive Transcript of Records) eine mindestens einjährige Berufstätigkeit oder einen zweijährigen Referendardienst nach der ersten juristischen Prüfung oder vergleichbare Ausbildung
Die Aufnahme eines Studiums an der Universität Oldenburg ist für ausländische Studierende nur möglich, wenn mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden: durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen. Bitte beachten Sie weitere Informationen zu Sprachlichen Voraussetzungen