Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss im Umfang von mindestens 210 Kreditpunkten berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen ausländische Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse DSH: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (Stufe 2) TestDaF: Test – Deutsch als Fremdsprache (mit Niveau 4 in allen vier Bereichen) Feststellungsprüfung am Studienkolleg (Prüfungsteil Deutsch) DSD II: Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz II Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (ehemals: Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)) telc Deutsch C1 Hochschule: Zeugnis über die bestandene Prüfung Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen