Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss in Musik/Musikwissenschaften, Kunst/ Kunstwissenschaften oder Medien/Medienwissenschaften im Umfang von mind. 60 KP oder einem anderen fachlich geeigneten Studiengang ggf. Nachweise über fachlich einschlägige Studienanteile im Bachelorstudium oder im vorangegangenen Studium und/oder Praxiserfahrungen
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen ausländische Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen. Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen