University of Oldenburg

Law in a Sustainable and Digital Europe - Master

Master of Laws
Oldenburg · Lower Saxony
Degree
Master of Laws
Teaching language
English, German
Standard length
2 semesters

Entry requirements

Ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss aus einem fachlich geeigneten vorherigen Studiengang der Rechtswissenschaften (erstes juristisches Staatsexamen) oder aus einem anderen geeigneten Fachbereich, umfasst mindestens 240 Leistungspunkte. Ein fachlich geeignetes vorheriges Studium im Bereich Rechtswissenschaften oder verwandter Studiengänge wird in der Regel anerkannt, wenn es vertiefte Kenntnisse im europäischen Wirtschaftsrecht (insbesondere EU-Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht), im europäischen und internationalen Privatrecht sowie im Völkerrecht im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten und Kenntnisse in der Rechtsvergleichung im Umfang von 5 Leistungspunkten vermittelt hat. In Ausnahmefällen kann der Zugang gewährt werden, wenn Bewerber*innen einen Abschluss mit mindestens 180 Leistungspunkten vorweisen und zusätzliche Kompetenzen im Europarecht (insbesondere im Recht der europäischen Institutionen, europäischen Grundfreiheiten, europäischen Wirtschaftsrecht sowie Wettbewerbsrecht) im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten nachweisen können. Der Nachweis zusätzlicher Kompetenzen kann erbracht werden durch: einschlägige Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten, freiwillige Zusatzleistungen im vorherigen Studium, oder andere Belege, die ausreichende Kompetenzen nachweisen.

Language requirements

Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen Studierende mit der Bewerbung ausreichende englische und deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse laut Zugangsordnung Wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben wurde, oder Sprachtest auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Der Sprachnachweis kann erbracht werden durch: Einen ersten Hochschulabschluss in einem englischsprachigen Studiengang in einem Land, in dem Englisch oder Deutsch Amtssprache ist, Eine englischsprachige Hochschulzugangsberechtigung in einem Land, in dem Englisch oder Deutsch Amtssprache ist, oder Erfolgreich absolvierte Tests, die ein Sprachniveau von C1 oder höher bestätigen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen