University of Oldenburg

Molecular Biomedicine - Master

Master of Science
Oldenburg · Lower Saxony
Degree
Master of Science
Teaching language
English
Standard length
4 semesters

Entry requirements

Bachelorabschluss oder vergleichbarer Abschluss in einem fachlich geeigneten vorangegangenem Studiengang der Biologie mit Schwerpunkt in molekularen Lebenswissenschaften, Biochemie, Molekularbiologie, molekulare Biomedizin, Genetik und Zellbiologie im Umfang von mindestens 180 KP. Fachlich geeignet ist ein vorangegangenes Studium aus den oben genannten Bereichen, in dem mindestens 40 KP in Theorie und Laborpraxis in mindestens drei der folgenden Bereiche erworben wurden: Molekularbiologie, Genetik, Zellbiologie, Entwicklungsbiologie, Biochemie, Immunologie, Human- oder Tierphysiologie, molekulare Neurobiologie. Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 . Der Nachweis kann erbracht werden durch entsprechende Tests. Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite. Das ausgefüllte Formular „special eligibility form“ muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen (eine aktualisierte Version des Formblattes wird in Kürze zur Verfügung stehen).

Language requirements

Deutsche Sprachkenntnisse sind für die Zulassung nicht notwendig. Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen Studierende mit der Bewerbung ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen: Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Sprachtest auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder wenn ein erster Hochschulabschluss in einem englischsprachigen Studiengang in einem Land mit Englisch oder Deutsch als Amtssprache erworben wurde oder andere erfolgreich absolvierte Tests für die Niveaustufe B2. Der Nachweis der Sprachkenntnisse darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre sein und muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Ergibt sich aus den vorgelegten Nachweisen eine Sprachkompetenz höher als die Niveaustufe B2, darf der Erwerb der Sprachkompetenz nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen