Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studiengang der Psychologie oder Kognitionswissenschaften oder in einem anderen fachlich geeigneten vorangegangenen Studiengang aus den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik, Informatik, Hörtechnik/Audiologie oder Medizin im Umfang von mindestens 180 Kreditpunkten (s. Zugangsordnung ) Englischnachweis (nicht älter als 2 Jahre) auf dem Niveau B2 . Der Nachweis kann erbracht werden durch einen in englischer Sprache absolvierten Hochschulabschluss aus einem Land mit Englisch oder Deutsch als Amtssprache oder erfolgreich absolvierte Tests, z.B. TOEFL, IELTS, etc. oder Tests von einem Sprachenzentrum einer deutschen Hochschule Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite. Vollständig ausgefülltes zusätzliches Formblatt (Formblatt innerhalb der Online-Bewerbung) ggf. Bescheinigungen über Praktika oder Tätigkeit als studentische Hilfskraft, Thema der Bachelorarbeit, Nachweise über Programmierkenntnisse, Bescheinigung eines Auslandsaufenthalts, Bescheinigung über soziales oder gesellschaftliches Engagement
Deutsche Sprachkenntnisse sind für die Zulassung nicht notwendig. Eine Arbeit mit Proband*innen und Patient*innen erfordert allerdings Deutschkenntnisse. Deutschkurse werden an der Universität kostenfrei angeboten. Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen Studierende mit der Bewerbung ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen: Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Sprachtest auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder wenn ein erster Hochschulabschluss in einem englischsprachigen Studiengang in einem Land mit Englisch oder Deutsch als Amtssprache erworben wurde oder andere erfolgreich absolvierte Tests für die Niveaustufe B2. Der Nachweis der Sprachkenntnisse darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre sein und muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Ergibt sich aus den vorgelegten Nachweisen eine Sprachkompetenz höher als die Niveaustufe B2, darf der Erwerb der Sprachkompetenz nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen