Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss im Studiengang Neurowissenschaften, Biologie oder in einem anderen mathematisch-naturwissenschaftlichen oder fachlich geeigneten vorangegangenen Studiengang (z. B. Psychologie, Ingenieurwissenschaften, Informatik) (Fachkenntnisse laut Zugangsordnung) Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 gemäß des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR): Der Nachweis kann erbracht werden durch einen in englischer Sprache absolvierten Hochschulabschluss oder erfolgreich absolvierte Tests, z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge English Language Assessment, usw. Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite. Vollständig ausgefülltes zusätzliches Formblatt /specific eligibility form (Vordruck innerhalb der Online-Bewerbung zum Ausdrucken)
Deutsche Sprachkenntnisse sind für die Zulassung nicht notwendig. Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen Studierende mit der Bewerbung ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen: Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Sprachtest auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder wenn ein erster Hochschulabschluss in einem englischsprachigen Studiengang in einem Land mit Englisch oder Deutsch als Amtssprache erworben wurde oder andere erfolgreich absolvierte Tests für die Niveaustufe B2. Der Nachweis der Sprachkenntnisse darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre sein und muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Ergibt sich aus den vorgelegten Nachweisen eine Sprachkompetenz höher als die Niveaustufe B2, darf der Erwerb der Sprachkompetenz nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen