Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss mit dem Studienfach Niederlandistik oder einem anderen fachlich geeigneten Studiengang im Umfang von mind. 60 KP Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 gemäß des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR): Der Nachweis kann erbracht werden durch erfolgreich absolvierte Tests, z. B. TOEFL, IELTS, Cambridge Advanced Exam, Cambridge Proficiency Exam. Der Nachweis ist auch erbracht, wenn Bewerberinnen/Bewerber ihre Hochschulzugangsberechtigung oder den letzten Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben haben. Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen ausländische Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen. Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Englischkenntnisse können mit den folgenden Sprachzertifikaten nachgewiesen werden: Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung oder eines ersten Hochschulabschlusses in englischer Sprache. Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen