Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss im Studiengang der Medizintechnik/ biomedical engineering oder Engineering Physics oder in einem anderen fachlich geeigneten vorangegangenen Studiengang (Fachkenntnisse laut Zugangsordnung) Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 gemäß des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse wenn die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde oder ein erster in deutscher Sprache erlangter Hochschulabschluss vorliegt oder durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen. Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Sprachtest auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache in einem Land mit Englisch oder Deutsch als Amtssprache erworben wurde Der Nachweis der Englischkenntnisse darf nicht älter als 5 Jahre sein. Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen