University of Oldenburg

Politik - Master of Education (Wirtschaftspädagogik)

Master of Education
Oldenburg · Lower Saxony
Degree
Master of Education
Teaching language
German
Standard length
4 semesters

Entry requirements

Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss in den Fächern, für die die Zulassung zum Master-Studium beantragt wird Fächerkombination gem. Nds. MasterVO-Lehr in der jeweils gültigen Fassung In den Wirtschaftswissenschaften mindestens 66 Kreditpunkte, davon mindestens 5 Kreditpunkte Wirtschaftsdidaktik Im Unterrichtsfach mindestens 12 Kreditpunkte, davon mindestens 5 Kreditpunkte Fachdidaktik/Vermittlung bei einer Fächerkombination mit Französisch oder Spanisch in dem jeweiligen Fach mindestens 30 Kreditpunkte, davon mindestens 6 Kreditpunkte in der Fachdidaktik und mindestens 24 Kreditpunkte in der Fachwissenschaft mindestens 18 Kreditpunkte in Berufs- und Wirtschaftspädagogik Erfolgreich absolviertes allgemeines Schulpraktikum Nachweis englischer Sprachkenntnisse Die Mindestqualifikation englischer Sprachkenntnisse ist entweder gegeben durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein oder Sprachnachweis: Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.

Language requirements

Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen: Deutschkenntnisse wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde oder durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen. Englischkenntnisse laut Zugangsordnung Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder wenn die Muttersprache Englisch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder einfacher Durchschnitt der Punktzahlen im Fach Englisch der vier letzten Kursstufenhalbjahre von mindestens 4 Punkten bzw. 5 Punkten in der Sekundarstufe II. Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen