“Winter- und Sommersemester”
Zusätzlich zu Deutschkenntnissen sind außerdem ausreichende Sprachkenntnisse in Englisch notwendig. Hierfür sind mindestens Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 nachzuweisen. Für Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung genügt der Nachweis von fünf Jahren Englischunterricht in Sekundarstufe I und II.