“zum Winter- und Sommersemester möglich | nur zu einem Wintersemester möglich”
Allgemeine Hochschulreife | Immatrikulation in Medizin bzw. Zahnmedizin an der Universität für die gesamte Dauer des Zusatzstudiums Bestandener Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung mit der Note „gut" oder besser mindestens die Note „gut" in mindestens einem der naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern (Physik für Mediziner, Chemie für Mediziner, Biologie für Mediziner) Nachweis englischer Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des GER Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens | ein erfolgreich absolviertes Studium der Humanmedizin oder Zahnmedizin (Abschluss Staatsexamen) oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss oder einen Abschluss in einem gleichwertigen Studiengang die Vorlage des Zeugnisses über das Bestehen der Ärztlichen Prüfung insgesamt, mit der Gesamtnote „gut“ oder besser bzw. über das Bestehen der Zahnärztlichen Prüfung insgesamt, mit der der Gesamtnote „gut“ oder besser Nachweis englischer Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des GER Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens | Immatrikulation in Medizin an der Universität für die gesamte Dauer des Zusatzstudiums Bestandener Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung mit der Note „gut" oder besser mindestens die Note „gut" in den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern (Physik für Mediziner, Chemie für Mediziner, Biologie für Mediziner) Nachweis englischer Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des GER | Um ein Masterstudium aufnehmen zu können, ist ein erfolgreich absolviertes Erststudium (in der Regel ein Bachelor) Voraussetzung. Außerdem müssen bestimmte fachliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein, d.h. Sie müssen über bestimmte fachliche Kompetenzen in einem gewissen Umfang (ECTS) verfügen. Der hier in Rede stehende Master sieht außerdem ein Eignungsverfahren vor. Details über die Bedingungen für den Masterzugang können Sie dem § 4 und der Anlage EV der Fachspezifischen Bestimmungen entnehmen.
keine obligatorisch