“nur zu einem Wintersemester möglich”
Um ein Masterstudium aufnehmen zu können, ist ein erfolgreich absolviertes Erststudium (in der Regel ein Bachelor) Voraussetzung. Außerdem müssen bestimmte fachliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein, d.h. Sie müssen über bestimmte fachliche Kompetenzen in einem gewissen Umfang (ECTS) verfügen. Der hier in Rede stehende Master sieht außerdem ein Eignungsverfahren vor. Details über die Bedingungen für den Masterzugang können Sie dem § 4 und der Anlage EV der Fachspezifischen Bestimmungen entnehmen.
Bachelor of Arts (B.A.) in 6 Semestern bzw. 12 Semestern ( Teilzeit , nur 180-Punkte-Einzelfach) | Master of Arts (M.A.) in 4 Semestern bzw. in 8 Semestern ( Teilzeit , nur 120-Punkte-Einzelfach, ab WS 2026/27) | Master of Arts (M.A.) in 4 Semestern bzw. in 8 Semestern ( Teilzeit , ab WS 2026/27) | Staatsexamen nach 9 Semestern (Lehramt Gymnasium) bzw. nach 7 Semestern (Lehramt Grund-/Mittel-/Realschule)