ein Bachelor- oder vergleichbares Studium im Fach Sologesang Bewerber*innen, die lediglich ein dreijähriges (180 LP) oder dreieinhalbjähriges (210 LP) Bachelorstudium vorweisen können, müssen nach dem Bestehen der Zulassungsprüfung zu dem Masterstudiengang ein- oder zweisemestrige Anpassungsstudien absolvieren. Die Entscheidung über die Dauer trifft die Zulassungskommission am Ende der Zulassungsprüfung unter Berücksichtigung des individuellen Leistungsstandes. besondere künstlerische und musikalische Begabung Sprachkenntnisse Deutsch B2 nach GER
15. Oktober bis 15. November für das Sommersemester 01. März bis 01. April für das Wintersemester