Bachelor- oder ein gleichwertiger Studienabschluss. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Zulassung zum Studium auch erfolgen, wenn Bewerber*innen die für das Studium erforderliche Zulassungsvoraussetzungen im Rahmen einer substantiellen beruflichen Praxis äquivalent erworben haben. besondere künstlerische Begabung im Feld körperbasierter Performancekunst Sprachkenntnisse Englisch C1 nach GER Nachweis kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden
15. Januar bis 28. Februar 2026 für das Sommersemester 2027