“vollständig auf Englisch”
“Wintersemester”
Bewerberinnen und Bewerber müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 (CEFR) oder äquivalent nachweisen. Der Nachweis entfällt, wenn der vorherige Hochschulabschluss vollständig in englischer Sprache erworben wurde. Deutschkenntnisse für internationale Studierende: keine Deutschkenntnisse erforderlich
Wintersemester: 15.07. Sommersemester: nicht möglich