“Sommersemester, Wintersemester”
Sprachnachweise: Internationale Bewerbende benötigen: Für das Masterstudium in deutscher Sprache abweichend von § 4 Abs. 5 Nr. 14 Satz 1 b) Satzung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) über die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation (ImmaS) einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf folgendem Niveau: mindestens DSH-2 mit je mind. 74 % der erzielbaren Punkte im schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil alternativ TestDAF mit mind. 4 Punkten in jedem Bereich und 5 Punkten in mind. einem Bereich Für das Masterstudium in englischer Sprache einen Nachweis über englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau von mindestens C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER); für die Nachweismöglichkeiten wird beispielhaft auf die Äquivalenztabelle des Sprachenzentrums der FAU verwiesen Deutschkenntnisse für internationale Studierende: Deutschkenntnisse mit Sprachnachweis erforderlich
Wintersemester: 31.05. Sommersemester: 31.10.