“vollständig auf Deutsch”
“Sommersemester, Wintersemester”
Bewerberinnen und Bewerber, die keinen deutschen Studienabschluss oder die deutsche Hochschulreife vorlegen können, benötigen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau DSH-2 (oder gleichwertig). Deutschkenntnisse für internationale Studierende: Deutschkenntnisse mit Sprachnachweis erforderlich
Wintersemester: 01.08. Sommersemester: 15.02.