“Wintersemester”
Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 (GeR) Für ausländische Studierende: keine DSH, aber Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (GeR) Deutschkenntnisse für internationale Studierende: Deutschkenntnisse mit Sprachnachweis erforderlich
Wintersemester: 15.07. Sommersemester: nicht möglich