“vollständig auf Englisch”
“Wintersemester”
Nachweis von Englischkenntnissen Es müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Dies erfordert die Vorlage eines anerkannten Sprachtests wie IELTS, TOEFL, UNIcert, Cambridge usw. Deutschkenntnisse für internationale Studierende: keine Deutschkenntnisse erforderlich
Wintersemester: 31.05. Sommersemester: nicht möglich