“vollständig auf Englisch”
“Sommersemester, Wintersemester”
keine DSH Studierende müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 oder durch gleichwertige Prüfungen bzw. durch ein Zertifikat über die Unterrichtssprache nachweisen. Ausnahmen: Die Mindestpunktzahl beim IELTS muss 6,0 betragen; die Mindestpunktzahl beim TOEFL iBT muss 80 betragen. Deutschkenntnisse für internationale Studierende: keine Deutschkenntnisse erforderlich
Wintersemester: 15.07. Sommersemester: 15.01.