“Wintersemester”
Sprachzertifikat der deutschen oder englischen Sprache: Nachweis des Abiturs oder des Bachelorabschlusses in deutscher oder englischer Sprache; Alternativ: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH-2-Prüfung oder gleichwertiges Zertifikat) oder englischer Sprachkenntnisse. DSH 2 oder Englisch C1 Deutschkenntnisse für internationale Studierende: Deutschkenntnisse unter bestimmter Schwerpunktsetzung
Wintersemester: 31.05. Sommersemester: nicht möglich