“vollständig auf Englisch”
“Sommersemester, Wintersemester”
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau von mindestens B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (CEFRL) durch ausreichende Schul- oder Hochschulkenntnisse oder geeignete Sprachzertifikate. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch: Englischunterricht in der Schule bis zum Niveau B2 CEFR mit entsprechender Bescheinigung im Schulzeugnis oder ein entsprechendes Zertifikat der Schule, den erfolgreichen Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 85 Punkten im iBT, oder das International English Language Testing System (IELTS) 5,5 oder höher. Deutschkenntnisse für internationale Studierende: keine Deutschkenntnisse erforderlich
Wintersemester: 31.05. Sommersemester: 15.01.