“vollständig auf Deutsch”
“Sommersemester, Wintersemester”
Nachzuweisen sind Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen (auf mindestens Niveau B1) sowie Lateinkenntnisse. Fehlende Sprachkenntnisse können unter bestimmten Bedingungen studienbegleitend erworben und nachgewiesen werden. Deutschkenntnisse für internationale Studierende: Deutschkenntnisse mit Sprachnachweis erforderlich
Wintersemester: 15.07. Sommersemester: nicht möglich