“Wintersemester Zulassungsbeschränkt (NCU): ja”
Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studiengang der Biochemie oder einem äquivalenten Fach, welches die nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen erfüllt Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen liegen vor, wenn der Nachweis von Kenntnissen in mindestens sechs der folgenden Bereiche durch Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen mit einem Umfang von insgesamt 60 Leistungspunkten erbrachten werden kann: Grundlagen der Biochemie Proteinchemie / Enzymologie Molekularbiologie Biophysikalische Chemie Zellbiochemie / Zellgenetik Stoffwechselbiochemie Mikrobiologie Analytische Chemie Organische Chemie Strukturanalytik Kenntnisse in Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Im Falle eines noch nicht abgeschlossenen Studiums muss nachgewiesen werden, dass bei geordnetem Studienverlauf dieser Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann. In diesem Fall muss eine Übersicht der in den ersten fünf Studiensemestern abgeschlossenen Module und der erreichten Noten vorgelegt werden, die auch eine gewichtete Gesamtnote enthält. Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen wird durch die Fakultät überprüft, die hierüber einen Bescheid erlässt. Dieser dient zum Nachweis der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.
02.05. – 31.05. Bewerbungsportal: AlmaWeb | 02.05. – 15.07. für Wintersemester; 01.12. – 15.01. für Sommersemester Bewerbungsportal: AlmaWeb besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular