“Wintersemester”
Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach mit Schwerpunkt Deutsch als Fremd- und Zweitsprache oder eines vergleichbaren Studiengangs oder ein Nachweis darüber, dass bei geordnetem Studienverlauf dieser Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, weisen Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und eine weitere Fremdsprache mindestens auf Niveau B1 oder Lateinkenntnisse nach. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, weisen Kenntnisse in Deutsch auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (DSH - 2 / ein äquivalentes Zertifikat) nach. Eine Übersicht der anerkannten Zertifikate können Sie dieser Seite entnehmen. Kenntnisse in Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nach. Der Nachweis dieser Qualifikation erfolgt über die Vorlage eines englischen Sprachzertifikats. Studierende der Universität Hanoi müssen bis zum Eintritt in die Studiengangsphase an der Universität Leipzig entsprechend der Niveau - Festlegungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens folgende Qualifikation nachweisen: Kenntnisse in Deutsch mindestens auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und Kenntnisse in Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Der Nachweis dieser Qualifikation erfolgt über die Vorlage eines englischen Sprachzertifikats. Die Nachweispflicht über die Deutschkenntnisse gemäß § 13 der Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig entfällt für Studentinnen und Studenten der Partnerinstitution zudem beim Vorliegen folgender Sprachnachweise: Abschluss „Bachelor of Arts Germanistik" der Vietnam National University (Hanoi) Goethe - Zertifikat C1 Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) C1 interDaF - Prüfung C1 (Stufe 2) Folgende englische Sprachzertifikate der in Absatz 2 angegebenen Niveaustufen werden für die Teilnahme am Studiengang akzeptiert: „International English Language Testing System“ (IELTS). Mindest - Ergebnis: 5.5 Punkte „Test of English as a Foreign Language“ (TOEFL). Mindest - Ergebnis: 543 Punkte im ITP- oder 72 Punkte im iBT - Testverfahren „Test of English for International Communication“ (TOEIC). Folgende Punktzahlen müssen mindestens in den verschiedenen Bereichen erlangt werden: Lesekompetenz („Reading“): 385 Punkte Hörverstehen („Listening“): 400 Punkte Sprechen („Speaking“): 160 Punkte Schreiben („Writing“): 150 Punkte „Cambridge Exam“. Mindestens 160 Punkte müssen in einem der folgenden Testformate erreicht werden: B1 Preliminary, B2 First, C1 Advanced, B1 Business Preliminiary, B2 Business Vantage, C1 Business Higher „Aptis - Englischtest für Organisationen“. Mindest-Ergebnis: Stufe B2 GER „Vietnamese Standardized Test of English Proficiency“ (VSTEP.3-5). Mindest-Ergebnis: 6.0 Punkte. Die Anerkennung von Ergebnissen anderer, hier nicht aufgeführter Testverfahren, werden gemeinsam von der Philologischen Fakultät und der ULIS vorgenommen. Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen wird durch die Fakultät überprüft, die hierüber einen Bescheid erlässt. Dieser dient zum Nachweis der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.
02.05. – 31.05. | 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester