“Wintersemester, Sommersemester | Wintersemester und Sommersemester”
Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Linguistik bzw. in Allgemeiner Sprachwissenschaft (Absolventen anderer Studiengänge können mit Zustimmung des Prüfungsausschusses zugelassen werden) Kenntnisse in Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen wird durch die Philologische Fakultät überprüft, die hierüber einen Bescheid erlässt. Dieser dient zum Nachweis der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen. Bitte informieren Sie sich über Fristen und Modalitäten für die Überprüfung der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen auf der Studiengangsseite des Instituts.
02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester