“Wintersemester, Sommersemester | Wintersemester und Sommersemester”
Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder durch einen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie nachgewiesen. Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen sind: ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Physik Kenntnisse in Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Das Vorliegen der genannten Voraussetzung wird durch die Fakultät überprüft, die hierüber einen Bescheid erlässt. Dieser dient zum Nachweis der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.
02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester