“Wintersemester”
Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen Nachweis der Kenntnisse für die gewählte B-Sprache (Sprachoption im Kernbereich) und die zweite B-Sprache oder C-Sprache entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Stufe C1 oder einem äquivalenten Nachweis für eine der folgenden Fremdsprachen: Arabisch, Englisch, Französisch, Galicisch, Katalanisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch Für diesen Studiengang ist eine Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Instituts. Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen wird durch die Fakultät überprüft, die hierüber einen Bescheid erlässt. Dieser dient zum Nachweis der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.
02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester