“nur im Wintersemester”
Voraussetzung für die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang. Für den Masterstudiengang Altorientalistik ist der Nachweis über Grundkenntnisse (entsprechend etwa 12 ECTS-Punkten) in der akkadischen Sprache erforderlich. Darüber hinaus sollten Grundkenntnisse (ebenfalls entsprechend 12 ECTS-Punkten) einer weiteren Keilschriftsprache – entweder Sumerisch oder Hethitisch – nachgewiesen werden können.
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket. Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk