“im Winter- und Sommersemester”
Voraussetzung für die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang der Fachrichtung Physik oder eines verwandten Faches, sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren . Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli und für das jeweils folgende Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Fakultät für Physik einzureichen (Ausschlussfrist). Weitere Informationen hier .
Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag sowie den Solidarbeitrag Semesterticket. Nähere Informationen s. Beiträge für das Studentenwerk