“nur Wintersemester”
Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur ) bzw. Einstieg über Probestudium oder Feststellungsprüfung für beruflich Qualifizierte Französischkenntnisse , wahlweise nachzuweisen durch: Durchschnittsnote von 11 Punkten im Fach Französisch in den letzten beiden Schuljahren vor Erlangung der Hochschulreife Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an „DELF A2“ UNICERT I sonstiges Zeugnis, das Kenntnisse der französischen Sprache mindestens auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt Keinen Sprachnachweis erbringen müssen: Bewerber:innen mit französischer Muttersprache ausländische Studienbewerber:innen der vom Institut für Romanistik anerkannten Austauschprogramme mit Frankreich Studienbewerber:innen, die in einem französischsprachigen Land als ordentliche Studierende mindestens zwei Semester erfolgreich studiert haben Studienbewerber:innen mit einem französischen Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung