“nur Wintersemester”
Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur ) bzw. Einstieg über Probestudium oder Feststellungsprüfung für beruflich Qualifizierte Englisch- und Lateinkenntnisse Die Lateinkenntnisse müssen dem Niveau des Kleinen Latinum entsprechen und werden durch das deutsche Abiturzeugnis, eine Abiturergänzungsprüfung, ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat, Schulzeugnisse oder andere geeignete Bescheinigungen/ Zeugnisse nachgewiesen. Über die Vergleichbarkeit der nachgewiesenen Lateinkenntnisse entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss . Die Kenntnisse der englischen Sprache müssen dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Sie werden nachgewiesen durch das deutsche Abiturzeugnis, Unicert I, TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat.