“nur Wintersemester”
Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur ) bzw. Einstieg über Probestudium oder Feststellungsprüfung für beruflich Qualifizierte Englisch - und Lateinkenntnisse Die Lateinkenntnisse müssen dem Niveau des Kleinen Latinum entsprechen und werden durch das deutsche Abiturzeugnis, eine Abiturergänzungsprüfung, ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat, Schulzeugnisse oder andere geeignete Bescheinigungen/ Zeugnisse nachgewiesen. Über die Vergleichbarkeit der nachgewiesenen Lateinkenntnisse entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss . Auf begründeten Antrag an den Studien- und Prüfungsausschuss kann dieser festsetzen, dass fehlende Kenntnisse der lateinischen Sprache bis zur Anmeldung des Pflichtmoduls LAT_Die Lateinische Literatur der römischen Republik und der Augusteischen Klassik bzw. des Wahlpflichtmoduls LAT_Lateinische Sprachübung I nachgeholt und in der Regel durch die Abiturergänzungsprüfung Kleines Latinum nachgewiesen werden. Der dafür erforderliche Stundenumfang ist nicht Bestandteil des Bachelor-Teilstudiengangs. Die Kenntnisse der englischen Sprache müssen dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Sie werden nachgewiesen durch das deutsche Abiturzeugnis, Unicert I, TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate oder ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat.