“nur Wintersemester”
Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur ) bzw. Einstieg über Probestudium oder Feststellungsprüfung für beruflich Qualifizierte Empfohlen wird ein mindestens vierwöchiges Vorpraktikum in einem medienrelevanten Bereich. Dies ist keine zwingende Zulassungsvoraussetzung. Ein solches Vorpraktikum, auch eine einschlägige Ausbildung, erhöhen allerdings Ihre Zulassungschancen (siehe Kapitel Das Auswahlverfahren ). Bewerber*innen mit entsprechenden Nachweisen reichen diese bitte vor einer Bewerbung, und zwar bis zum 15. Mai , beim Praktikumsausschuss der Abteilung Medien- und Kommunikationswissenschaft ein (in Ausnahmefällen bis 30.6.). Weiterführende Informationen zu den Praktikumsanforderungen finden Sie auf der Seite der Praktikumsberatung . Weiterhin werden fundierte Englischkenntnisse und der sichere Umgang mit englischsprachiger Literatur dringend empfohlen. Einzelne Lehrveranstaltungen und Prüfungen können in englischer Sprache angeboten werden. Wünschenswert sind außerdem Interesse am wissenschaftlich-analytischen Arbeiten, allgemeines Interesse an medialen Phänomenen, ausgeprägtes ästhetisches Interesse und Interesse an planerisch-konzeptionellen Prozessen und praktischen Umsetzungen.