“Wintersemester, Sommersemester”
C 1 Fremdsprachenkenntnisse (Mindestanforderungen): In beiden gewählten Sprachkomponenten C 1/C 2 sowie eine weitere Fremdsprache A 2.
Bewerbungsschluss Sommersemester: 01. März | Bewerbungsschluss Wintersemester: 01. September
Bewerbungsunterlagen für Bewerberinnen und Bewerber mit Studium in Deutschland Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss einschließlich Transcript of Records Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) Das Bachelorzeugnis oder ein gleichwertiger Studienabschluss kann nachgereicht werden. Wenn Sie im laufenden Semester einen Abschluss erhalten werden, können Sie sich vorläufig mit Ihrem Transcript of Records bewerben, wenn Sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben. Nachweis von Kenntnissen beider gewählten Sprachen auf dem Niveau C1/C2 GER Falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind, s. Punkt 2 bei Voraussetzungen für die Zulassung . Nachweis von Kenntnissen einer beliebigen weiteren Fremdsprache auf dem Niveau A2 GER ( s. Punkt 3 bei Voraussetzungen für die Zulassung ) Das Einreichen von Lebenslauf und Motivationsschreiben ist nicht vorgesehen. Bewerbungsunterlagen für Bewerberinnen und Bewerber mit Studium außerhalb Deutschlands Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss einschließlich Transcript of Records [wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind: Vorlage einer beglaubigten Kopie bzw. einer beglaubigten Übersetzung von einem/einer in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/Übersetzerin] APS-Zertifikat: Bei Bewerber/Bewerberinnen aus China, Indien und Vietnam Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) Das Bachelorzeugnis oder ein gleichwertiger Studienabschluss kann nachgereicht werden. Wenn Sie im laufenden Semester einen Abschluss erhalten werden, können Sie sich vorläufig mit Ihrem Transcript of Records bewerben, wenn Sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben. Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1 GER (DSH 2, TestDaF 4 bzw. gleichwertiges Zertifikat; Hinweise zur DSH-Prüfung an der Universität Augsburg ) Der Nachweis von Deutschkenntnissen muss spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorliegen. Nachweis von Kenntnissen beider gewählten Sprachen auf dem Niveau C1/C2 GER Falls Sprachkenntnisse nicht durch den Abschluss nachgewiesen sind, s. Punkt 2 bei Voraussetzungen für die Zulassung . Nachweis von Kenntnissen einer beliebigen weiteren Fremdsprache auf dem Niveau A2 GER Falls Sprachkenntnisse nicht durch Muttersprache nachgewiesen sind, s. Punkt 3 bei Voraussetzungen für die Zulassung . Das Einreichen von Lebenslauf und Motivationsschreiben ist nicht vorgesehen. Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen mit internationalen Bachelor-Abschlusszeugnissen .