“Wintersemester, Sommersemester”
Bewerbungsschluss Sommersemester: 01. November | Bewerbungsschluss Wintersemester: 01. Mai
Bewerbungsunterlagen für Bewerberinnen und Bewerber mit Studium in Deutschland Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss einschließlich Transcript of Records in den Bereichen Materialwissenschaften, Physik, Chemie oder Materialwissenschaft und Ingenieurwesen – obligatorisch, wenn der Abschluss bereits erworben wurde. Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) Nachweis englischer Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER); diese Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen, wenn eine Hochschulzugangsberechtigung oder der erste Hochschulabschluss einer englischsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde, wie auch durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit mindestens der Note „ausreichend“ in der fortgeführten Fremdsprache Englisch oder ein dem vergleichbarer Schulabschluss, ansonsten kann der Nachweis geführt werden durch den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen Tests wie etwa TOEFL oder IELTS. Bewerbungsunterlagen für Bewerberinnen und Bewerber mit Studium außerhalb Deutschlands Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss einschließlich Transcript of Records in den Bereichen Materialwissenschaften, Physik, Chemie oder Materialwissenschaft und Ingenieurwesen – obligatorisch, wenn der Abschluss bereits erworben wurde. [wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind: Vorlage einer beglaubigten Kopie bzw. einer beglaubigten Übersetzung von einem/einer in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/Übersetzerin] Abschluss) APS-Zertifikat: Bei Bewerber/Bewerberinnen aus China, Indien und Vietnam Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) Nachweis englischer Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER); diese Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen, wenn eine Hochschulzugangsberechtigung oder der erste Hochschulabschluss einer englischsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde, wie auch durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit mindestens der Note „ausreichend“ in der fortgeführten Fremdsprache Englisch oder ein dem vergleichbarer Schulabschluss, ansonsten kann der Nachweis geführt werden durch den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen Tests wie etwa TOEFL oder IELTS. Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen mit internationalen Bachelor-Abschlusszeugnissen .