“Wintersemester, Sommersemester”
C 1
Bewerbungsschluss Sommersemester: 15. März | Bewerbungsschluss Wintersemester: 15. September
Bewerbungsunterlagen für Bewerberinnen und Bewerber mit Studium in Deutschland Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss einschließlich Transcript of Records mit Mindestnote 2,50 Lebenslauf Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) mit Angabe der Durchschnittsnote, die bisher erzielt wurde. Falls das Bachelorzeugnis (oder ein gleichwertiger Studienabschluss) noch nicht vorliegt und die Durchschnittsnote nicht aus dem Transcript of Records hervorgeht, zusätzlich eine Durchschnittsnotenbescheinigung. BewerberInnen, die in einem Studiengang Prüfungsleistungen im Umfang von 140 Leistungspunkten erbracht haben, werden unter der auflösenden Bedingung in den Masterstudiengang Klima- und Umweltwissenschaften immatrikuliert, dass sie den Abschluss eines Studiengangs mit der Gesamtnote von mindestens 2,50 bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Klima- und Umweltwissenschaften folgenden Semesters nachweisen. Motivationsschreiben (optional) Nachweise von Praktika (optional) Bewerbungsunterlagen für Bewerberinnen und Bewerber mit Studium außerhalb Deutschlands Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss einschließlich Transcript of Records mit Mindestnote 2,50 [wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind: Vorlage einer beglaubigten Kopie bzw. einer beglaubigten Übersetzung von einem/einer in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/Übersetzerin] APS-Zertifikat: Bei Bewerber/Bewerberinnen aus China, Indien und Vietnam Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) mit Angabe der Durchschnittsnote, die bisher erzielt wurde. Falls das Bachelorzeugnis (oder ein gleichwertiger Studienabschluss) noch nicht vorliegt und die Durchschnittsnote nicht aus dem Transcript of Records hervorgeht, zusätzlich eine Durchschnittsnotenbescheinigung. BewerberInnen, die in einem Studiengang Prüfungsleistungen im Umfang von 140 Leistungspunkten erbracht haben, werden unter der auflösenden Bedingung in den Masterstudiengang Klima- und Umweltwissenschaften immatrikuliert, dass sie den Abschluss eines Studiengangs mit der Gesamtnote von mindestens 2,50 bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Klima- und Umweltwissenschaften folgenden Semesters nachweisen. Lebenslauf Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 Motivationsschreiben (optional) Nachweise von Praktika (optional) Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen mit internationalen Bachelor-Abschlusszeugnissen .