“Wintersemester, Sommersemester”
B 2 Oder Fremdsprachenkenntnisse (Mindestanforderungen): Englisch B 2
Bewerbungsschluss Sommersemester: 15. März | Bewerbungsschluss Wintersemester: 15. September
Bewerbungsunterlagen für Bewerberinnen und Bewerber mit Studium in Deutschland Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss einschließlich Transcript of Records Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) mit Angabe der Durchschnittsnote, die bisher erzielt wurde. Falls das Bachelorzeugnis (oder ein gleichwertiger Studienabschluss) noch nicht vorliegt und die Durchschnittsnote nicht aus dem Transcript of Records hervorgeht, zusätzlich eine Durchschnittsnotenbescheinigung. Aufstellung ( Formular ), wann die noch fehlenden Prüfungen abgelegt werden und wann die Bachelorarbeit angemeldet wird. tabellarischer Lebenslauf ggf. Nachweis über alle anderen Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Studiums oder anderen Fortbildungsmaßnahmen erbracht wurden (nicht zwingend vorzulegen) ggf. Nachweise über alle praxisrelevanten Tätigkeiten, wie Praktika, Tätigkeiten als Werkstudent, Ausbildung etc. (nicht zwingend vorzulegen). Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung (vor dem 31.07. zum Wintersemester, vor dem 31.01. zum Sommersemester) den Bachelorabschluss noch nicht nachweisen können, aber mindestens 85 % der für den erfolgreichen Abschluss nötigen Leistungspunkte erbracht haben: Es wird empfohlen, dass bis zum Aufnahmezeitpunkt 01.10. (bzw. 01.04.) alle fehlenden Prüfungen abgelegt und bestanden sind. Es wird empfohlen, dass nach Erbringung aller fehlenden Leistungen und erfolgter Anmeldung der Bachelorarbeit eine offiziell bestätigte Liste über alle erbrachten Leistungen und über die Anmeldung der Bachelorarbeit beim Lehrstuhl vorgelegt wird. Bewerbungsunterlagen für Bewerberinnen und Bewerber mit Studium außerhalb Deutschlands Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss einschließlich Transcript of Records [wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind: Vorlage einer beglaubigten Kopie bzw. einer beglaubigten Übersetzung von einem/einer in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/Übersetzerin] APS-Zertifikat: Bei Bewerber/Bewerberinnen aus China, Indien und Vietnam Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) mit Angabe der Durchschnittsnote, die bisher erzielt wurde. Falls das Bachelorzeugnis (oder ein gleichwertiger Studienabschluss) noch nicht vorliegt und die Durchschnittsnote nicht aus dem Transcript of Records hervorgeht, zusätzlich eine Durchschnittsnotenbescheinigung. Aufstellung ( Formular ), wann die noch fehlenden Prüfungen abgelegt werden und wann die Bachelorarbeit angemeldet wird. Tabellarischer Lebenslauf Nachweis von Deutsch- oder Englisch-Kenntnissen: B2 GER ggf. Nachweis über alle anderen Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Studiums oder anderen Fortbildungsmaßnahmen erbracht wurden (nicht zwingend vorzulegen) ggf. Nachweise über alle praxisrelevanten Tätigkeiten, wie Praktika, Tätigkeiten als Werkstudent, Ausbildung etc. (nicht zwingend vorzulegen). Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung (vor dem 31.07. zum Wintersemester, vor dem 31.01. zum Sommersemester) den Bachelorabschluss noch nicht nachweisen können, aber mindestens 85 % der für den erfolgreichen Abschluss nötigen Leistungspunkte erbracht haben: Es wird empfohlen, dass bis zum Aufnahmezeitpunkt 01.10. (bzw. 01.04.) alle fehlenden Prüfungen abgelegt und bestanden sind. Es wird empfohlen, dass nach Erbringung aller fehlenden Leistungen und erfolgter Anmeldung der Bachelorarbeit eine offiziell bestätigte Liste über alle erbrachten Leistungen und über die Anmeldung der Bachelorarbeit beim Lehrstuhl vorgelegt wird. Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen mit internationalen Bachelor-Abschlusszeugnissen .