University of Augsburg

Recht der Internationalen Wirtschaft (Aufbaustudiengang) (LL.M.)

Magister legum (LL.M.)
Augsburg · Bavaria
Degree
Magister legum (LL.M.)
Teaching language
German
Standard length
2 semesters
Starts
Winter, Summer semester

“Wintersemester, Sommersemester”

Study mode
Full-time
Admission
Zulassungsfrei

Language requirements

C 1 Und Fremdsprachenkenntnisse (Mindestanforderungen): Vertiefte Kenntnisse in einer Fremdsprache (Einzelheiten siehe Prüfungsordnung)

Application deadlines

Bewerbungsschluss Sommersemester: 15. Januar | Bewerbungsschluss Wintersemester: 15. Juli

Application documents

Bewerbungsunterlagen für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Deutschen Hochschulzugangsberechtigung Nachweis einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur-/Abschlusszeugnis) ODER aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Nachweis der Ersten oder Zweiten Juristischen Staatsprüfung oder der Ersten Juristischen Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland oder Nachweis eines Abschlusses Diplomwirtschaftsjurist (Universität) oder Nachweis eines gleichwertigen Studienabschlusses (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Studien- und Prüfungsordnung) einschließlich Transcript of Records Nachweis von vertieften Kenntnissen einer Fremdsprache (vgl. § 4 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung) Nachweis eines Auslandssemesters an einer juristischen Fakultät einer europäischen (nicht deutschsprachigen) Hochschule (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Studien- und Prüfungsordnung) Bewerbungsunterlagen für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Ausländischen Hochschulzugangsberechtigung Nachweis einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung ODER aktuelle Immatrikulationsbescheinigung [wenn das Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst ist: Vorlage einer beglaubigten Kopie bzw. einer beglaubigten Übersetzung von einem/einer in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/Übersetzerin] Nachweis eines Abschlusses des Studiengangs Rechtswissenschaften oder eines gleichwertigen Studienabschlusses (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Studien- und Prüfungsordnung) einschließlich Transcript of Records [wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind: Vorlage einer beglaubigten Kopie bzw. einer beglaubigten Übersetzung von einem/einer in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/Übersetzerin] APS-Zertifikat: Bei Bewerbern/Bewerberinnen aus China, Indien und Vietnam Nachweis von vertieften Kenntnissen einer Fremdsprache (vgl. § 4 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung), falls Muttersprache Deutsch ist. Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen mindestens auf dem Niveau C1 (GER), falls Muttersprache nicht Deutsch ist. Nachweis eines Auslandssemesters (o.ä.) an einer juristischen Fakultät (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Studien- und Prüfungsordnung)