University of Augsburg

Urban Cultures (M.A.)

Master of Arts (M.A.)
Augsburg · Bavaria
Degree
Master of Arts (M.A.)
Teaching language
English, Portuguese, Spanish

“Englisch Portugiesisch Spanisch”

Standard length
4 semesters
Starts
Winter semester

“Wintersemester”

Study mode
Full-time
Admission
Zulassungsfrei

Language requirements

Englischkenntnisse auf dem Niveau C 1 GER und Spanisch- und/oder Portugiesischkenntnnisse auf dem Niveau C 1 GER Die erforderlichen Sprachkenntnisse gelten unter anderem als nachgewiesen, wenn ein Abschluss nach Nr. 1 vorliegt mit einem sprachwissenschaftlichen oder philologischen Anteil in der jeweiligen Sprache im Umfang mindestens eines Nebenfachs mit 60 LP oder wenn ein Abschluss einer Hochschule aus dem jeweiligen Sprachraum vorliegt.

Application deadlines

15. Juli

Application documents

Bewerbungsunterlagen für Bewerberinnen und Bewerber mit Studium in Deutschland Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss einschließlich Transcript of Records Nachweis eines überdurchschnittlichen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausländischen Abschlusses in Geographie, Literatur- und Kulturwissenschaft, Ethnologie, Soziologie, Geschichte, Politikwissenschaft, Urbanistik, Architektur o. Ä.; ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung erzielten Gesamtnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs gehört; der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung der zuständigen Prüfungsbehörde. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Gesamtnote 2,5 oder besser lautet. Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) mit Angabe der Durchschnittsnote, die bisher erzielt wurde. Falls das Bachelorzeugnis (oder ein gleichwertiger Studienabschluss) noch nicht vorliegt und die Durchschnittsnote nicht aus dem Transcript of Records hervorgeht, zusätzlich eine Durchschnittsnotenbescheinigung. Bewerber und Bewerberinnen, die einen Studiengang noch nicht abgeschlossen, aber Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten erbracht haben, werden bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen unter der auflösenden Bedingung in den Masterstudiengang Urban Cultures zugelassen, dass sie den überdurchschnittlichen Abschluss eines Studiengangs bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Urban Cultures folgenden Semesters nachweisen. Sprachkenntnisse: Englischkenntnisse auf dem Niveau C 1 GER und Spanisch- und/oder Portugiesischkenntnnisse auf dem Niveau C 1 GER Die erforderlichen Sprachkenntnisse gelten unter anderem als nachgewiesen, wenn ein Abschluss nach Nr. 1 vorliegt mit einem sprachwissenschaftlichen oder philologischen Anteil in der jeweiligen Sprache im Umfang mindestens eines Nebenfachs mit 60 LP oder wenn ein Abschluss einer Hochschule aus dem jeweiligen Sprachraum vorliegt. Lebenslauf Motivationsschreiben Hochschulzugangsberechtigung Bewerbungsunterlagen für Bewerberinnen und Bewerber mit Studium außerhalb Deutschlands Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss einschließlich Transcript of Records [wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind: Vorlage einer beglaubigten Kopie bzw. einer beglaubigten Übersetzung von einem/einer in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/Übersetzerin] Nachweis eines überdurchschnittlichen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausländischen Abschlusses in Geographie, Literatur- und Kulturwissenschaft, Ethnologie, Soziologie, Geschichte, Politikwissenschaft, Urbanistik, Architektur o. Ä (in englischer oder deutscher Übersetzung im Original hochzuladen); ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung erzielten Gesamtnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs gehört; der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung der zuständigen Prüfungsbehörde. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Gesamtnote 2,5 oder besser lautet. APS-Zertifikat: Bei Bewerber/Bewerberinnen aus China, Indien und Vietnam Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) mit Angabe der Durchschnittsnote, die bisher erzielt wurde. Falls das Bachelorzeugnis (oder ein gleichwertiger Studienabschluss) noch nicht vorliegt und die Durchschnittsnote nicht aus dem Transcript of Records hervorgeht, zusätzlich eine Durchschnittsnotenbescheinigung. Bewerber und Bewerberinnen, die einen Studiengang noch nicht abgeschlossen, aber Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten erbracht haben, werden bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen unter der …