University of Duisburg-Essen

Anglophone Popular Culture (2-Fach-M.A.)

Master of Arts (M.A.)
Duisburg / Essen · North Rhine-Westphalia
Degree
Master of Arts (M.A.)
Standard length
4 semesters
Starts
Winter semester

“Wintersemester”

Admission
zulassungsfrei (beachten Sie evtl. Zugangsvoraussetzungen) | Bei Vorlage o.a. Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung e…
Faculty
Fakultät für Geisteswissenschaften am Campus Essen

Entry requirements

Voraussetzung für die Zulassung zum Studienfach „Anglophone Popular Culture" im Zwei-Fach-Master-Studiengang ist der erfolgreiche Abschluss des Studienfachs „Anglophone Studies" im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich der Anglistik oder Amerikanistik. Für Studieninteressierte mit extern erworbenem Studienabschluss ist es zwingend notwendig, sich vor der Einschreibung mit einem der betreffenden Fachvertreter/-innen in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner zur Master-Einschreibung Bescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat Zulassung: Bei Vorlage o.a. Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen . Die Einschreibungen in Master-Studiengänge sind bis Vorlesungsende möglich. Bei Kombination mit einem Studienfach der Universitätsallianz Ruhr ( Ruhr-Universität Bochum , TU Dortmund ) erfolgt die Bewerbung bzw. Einschreibung an der zweiten Uni mit dem "Großen Zweithörerstatus". Kein zusätzlicher Studienbeitrag! Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich bis zum 31.07. jeden Jahres beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen. International applicants apply via the International Office at the Essen Campus no later than July, 31 st .

Language requirements

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) Weitere Sprachkenntnisse: Sehr gute Englischkenntnisse. Die Lehrveranstaltungen finden sämtlich in englischer Sprache statt. Prüfungsordnung § 2: Bewerberinnen und Bewerber müssen über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um Veranstaltungen in englischer Sprache folgen zu können. Studierende, deren Muttersprache nicht Englisch ist oder die Sprachkompetenzen im Bachelorstudiengang nicht auf mindestens C1-Niveau erreicht haben, müssen vor Aufnahme des Studiums englische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Dies ist möglich durch den Nachweis eines Cambridge Certificate of Proficiency in English (mindestens Grade B) oder einen äquivalenten Nachweis. Über die Anerkennung gleichwertiger Kenntnisse der nach Satz 2 und 3 erforderlichen Voraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss.