“Wintersemester”
Voraussetzung für die Zulassung zum Studienfach „Anglophone Studies" im Zwei-Fach-Master-Studiengang ist der erfolgreiche Abschluss des Studienfachs „Anglophone Studies" im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich der Anglistik, Amerikanistik oder Englischen Linguistik (je nach gewähltem Schwerpunkt der „Anglophone Studies"). Für Studieninteressierte mit extern erworbenem Studienabschluss ist es zwingend notwendig, sich vor der Einschreibung mit einem der betreffenden Fachvertreter/-innen in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner zur Master-Einschreibung Bescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)