“Wintersemester”
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss oder der Nachweis einer besonderen studiengangbezogenen fachlichen Eignung (Fächerwahl, Noten) und einer ausreichenden Allgemeinbildung (z.B. Fachhochschulreife) Zugang zum Studiengang hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat. Näheres regelt § 11 der Zugangsordnung der Universität Duisburg-Essen: http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_43.pdf
Die Lehrsprache ist Deutsch. Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) finden Sie hier: https://www.uni-due.de/dsh-info/dsh-info_startseite