University of Duisburg-Essen

Energy Science (B.Sc.)

Bachelor of Science (B.Sc.)
Duisburg / Essen · North Rhine-Westphalia
Degree
Bachelor of Science (B.Sc.)
Standard length
8 Semester oder 4 Studienjahre
Starts
Winter semester

“Wintersemester”

Admission
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen . Studieninteressierte a…
Faculty
Fakultät für Physik am Campus Duisburg [ Seite der Fakultät ]

Entry requirements

Zugangsvoraussetzung ist die Allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife. In bestimmten Fällen ist der Zugang ohne Allgemeine Hochschulreife (Zugang für beruflich Qualifizierte) möglich. Näheres dazu siehe https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml . Gemäß § 49 Abs. 11 HG kann von der nach Absatz 1 dieser Prüfungsordnung vorgegebenen Qualifikation abge sehen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen einer Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellung eine besondere studiengangbezogene fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung nachweist. Das Studium Energy Science erfordert zunächst einmal Lust und Interesse an den Zusammenhängen in Natur und Technik. Klares, logisches Denkvermögen und die Fähigkeit, umfangreiche und spannende Probleme mit Ausdauer zu analysieren, sind hilfreiche Eigenschaften. Zudem sollten Sie ein Interesse an globalen Zusammenhängen mitbringen, da die Herausforderungen, z.B. in der Änderung des Energiemarktes, nicht nur „Insellösungen“ verlangen.

Language requirements

Der Bachelorstudiengang Energy Science ist ein internationaler Studiengang, dessen Lehrinhalte ab dem zweiten Jahr in der Regel auf Englisch vermittelt werden. Von den Studierenden werden Kenntnisse in Deutsch und Englisch erwartet. Prüfungsleistungen können sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch erbracht werden. a) Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die das Studium im ersten oder zweiten Studienjahr aufnehmen und die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprach kenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen. b) Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen vor Aufnahme des Studiums englische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.