“Wintersemester”
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) fachgebundene Hochschulreife (nicht die Fachhochschulreife!) ein als gleichwertig anerkannter Bildungsnachweis Der Zugang ohne Abitur ist durch die Verordnung über den Hochschulzugang für die in der beruflichen Bildung Qualifizierte vom 8. März 2010 geregelt. Informationen dazu finden Sie im Bereich Einschreibungswesen .
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen. Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen. Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse. Informationen zum Deutschen Sprachtest für den Hochschulzugang (DSH)
Studieninteressierte bewerben sich online i. d. R. bis zum 15. Juli jeden Jahres.